• Klinikum Darmstadt ist jetzt offiziell für die Versorgung von Schwerstverletzten zugelassen als eine von 100 Kliniken bundesweit
  • Zertifizierung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung schließt Versorgungslücke in Südhessen

Seit 8. Januar 2020 ist es offiziell: Das Klinikum Darmstadt wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zertifiziert und ist als Maximalversorger für die Versorgung von Schwerstverletzten zugelassen. Der medizinische Geschäftsführer Prof. Dr. Nawid Khaladj, Prof. Dr. Michael Wild, Direktor der Chirurgischen Unfallklinik, und die Direktorin der Zentralen Notaufnahme Dr. Sabine Jobmann wollen Ihnen in einem Pressegespräch

am Donnerstag, den 30. Januar 2020 um 14 Uhr
im Verwaltungsgebäude 17, 4. Stock, Sitzungszimmer 3,
Eingang Grafenstraße oder Bleichstraße (hinter Fachärztezentrum)

Gerne erläutern, was diese Auszeichnung für die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Südhessen bedeutet. Eng gekoppelt ist die Auszeichnung mit der Inbetriebnahme des Hubschrauberlandeplatzes; auch hierzu wird ein Fazit der ersten neun Monate gezogen.

Eventdatum: Donnerstag, 30. Januar 2020 14:00 – 15:30

Eventort: Darmstadt

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Klinikum Darmstadt GmbH
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Telefon: +49 (6151) 107-0
Telefax: +49 (6151) 107-5449
http://www.klinikum-darmstadt.de

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet