Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Interessentinnen und Interessenten,
wir laden Sie herzlich zum diesjährigen Forum Bau und Immobilie am Donnerstag, den 23. Oktober 2025, an der TU Dresden ein. Im Mittelpunkt steht ein hochaktuelles Thema aus dem Bau- und Architektenrecht, das für die Praxis von großer Bedeutung ist.
Wir freuen uns, dass Herr Rechtsanwalt Matthias Hennig, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner bei BHP.Bürkner Hennig Partnerschaftsgesellschaft, Dresden, den Fachvortrag halten wird.
Thema: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zur „Bauzeitlichen Anordnung“
Im Rahmen der Veranstaltung wird die Entscheidung des BGH vom 19.09.2024 (Az. VII ZR 10/24) erläutert, die sich mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen eine bauzeitliche Anordnung des Auftraggebers vorliegt. Herr Hennig wird die Hintergründe, die Folgen und die Auswirkungen dieser Rechtsprechung für die Praxis vorstellen und aus seiner Perspektive als Verfahrensbeteiligter den konkreten Sachverhalt erläutern.
Darüber hinaus werden die bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der sog. „Vorunternehmerrechtsprechung“ aufgezeigt sowie rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Auftragnehmer diskutiert.
Wir würden uns freuen, Sie am 23. Oktober 2025 begrüßen zu können.
Ihr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Jens Otto
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Sachen mit 2UE anerkannt.
Eventdatum: Donnerstag, 23. Oktober 2025 17:00 – 19:00
Eventort: Dresden
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
GWT-TUD GmbH
Freiberger Straße 33
01067 Dresden
Telefon: +49 351 25933 100
Telefax: +49 351 25933 111
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